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Grünabfallanlieferung durch beauftragte Dritte

Begleitschein Grünabfallanlieferung beauftragte Dritte 

Gewerbliche Dienstleister (Hausmeisterservice, Gartenbaubetriebe, Landschaftspflege etc.) müssen ab dem 01.01.2020 den Begleitschein für Grünabfälle mit sich führen und abgeben, wenn Sie für einen privaten Haushalt den Grünabfall bei uns anliefern. Nur dann, kann der Grünabfall kostenfrei angenommen werden, wenn durch den Begleitschein nachgewiesen wird, dass der Grünabfall von einer Bürgerin/einem Bürger aus dem Landkreis stammt. Zudem dürfen die gewerblichen Dienstleister nur bei den Deponien in Dahn-Reichenbach oder Heltersberg, zu den bekannten Öffnungszeiten, anliefern. Ist der Begleitschein nicht dabei oder nicht ordnungsgemäß ausgefüllt wird er abgewiesen.

Bei Anlieferungen von Grünabfällen aus gewerblichen Tätigkeiten wird eine Gebühr von 11,38 Euro pro m³ berechnet.